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Spezielle Untersuchungen

Für manche beruflichen Tätigkeiten oder privaten Vorhaben müssen Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen bzw. wird eine entsprechende ärztliche Untersuchung empfohlen. In folgenden Fällen können wir Sie beraten und untersuchen.


Jugendschutz­untersuchung

Bei der Jugendschutzuntersuchung handelt es sich um eine ärztliche Erstuntersuchung, die gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgeschrieben ist, wenn Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen. Ziel der Untersuchung ist die Vermeidung von gesundheitlichen Spät- und Dauerschäden.

Inhalte der Untersuchung sind:

  • Messung von Größe, Gewicht und Blutdruck
  • Hör- und Sehtest
  • Urin-Schnelltest
  • Allgemeine körperliche Untersuchung

Für die Jugendlichen entstehen durch die Jugendschutzuntersuchung keine Kosten. Stattdessen kommt das Land für die anfallenden Ausgaben auf. Damit nach der durchgeführten Jugendschutzuntersuchung eine entsprechende Abrechnung erfolgen kann, ist ggf. ein Untersuchungsberechtigungsschein erforderlich. Diesen Schein erhalten Sie bei der Gemeinde.

Tauchmedizinische Untersuchungen

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist für jeden Sporttaucher die „Eintrittskarte“ in die bezaubernde Unterwasserwelt. Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. hat Richtlinien erarbeitet, die Grundlage jeder Tauchuntersuchung sein sollten. Unter dem 40. Lebensjahr wird eine Tauchmedizinische Untersuchung alle 3 Jahre empfohlen, sind Sie über 40, wird eine jährliche Untersuchung nötig.

Inhalte sind:

  • Krankheitsvorgeschichte (Anamnese)
  • Allgemeine körperliche Untersuchung
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG (ab dem 40 Lebensjahr obligat)
  • Urin-Kontrolle
  • weitere Untersuchungen bei Auffälligkeiten (Labor, Rö-Thorax, Seh-/Hörtest)

Am Ende der Untersuchung stellen wir Ihnen ein Zertifikat nach GTÜM aus.


Führerscheinunter­suchung Klasse C

Möchten Sie einen Lkw-Führerschein der Klassen C, C1, CE oder C1E erwerben, müssen Sie dafür gemäß § 11 Abs. 9 sowie Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine sogenannte Eignungsuntersuchung über sich ergehen lassen. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende ärztliche Untersuchung für angehende Lkw-Fahrer. Werden dabei keinerlei Erkrankungen diagnostiziert, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen können, erhalten Sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie anschließend bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, um Ihren Lkw-Führerschein zu beantragen.

Gemäß § 23 Abs. 1 FeV werden die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E nur für fünf Jahre erteilt. Nach diesen fünf Jahren müssen Sie als Führerscheininhaber Ihren Lkw-Führerschein verlängern. Auch dies ist nur möglich, wenn Sie der Fahrerlaubnisbehörde unter anderem eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Fahreignung vorlegen können. Sie müssen die ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein somit spätestens alle fünf Jahre wiederholen oder die entsprechende Fahrerlaubnis erlischt.

Die Führerscheinuntersuchung setzt sich aus 2 verschiedenen Blöcken zusammen:

  1. Eine allgemeinärztliche Untersuchung (können Sie bei uns durchführen lassen)
  2. Eine augenärztliche Untersuchung (müssen Sie bei einem Augenarzt durchführen lassen)

Sportbootführerschein

Sie möchten einen Sportbootführerschein erwerben? Da­für müs­sen Sie un­ter an­de­rem ein ärzt­li­ches At­test (Me­di­zi­ni­scher Taug­lich­keits­nach­weis) ein­rei­chen, das Aus­kunft über Ihre Seh­fä­hig­keit, Ihre Hör­fä­hig­keit und Ih­ren all­ge­mei­nen Ge­sund­heits­zu­stand gibt.

Bei der Führerscheinuntersuchung wird die me­di­zi­ni­sche Taug­lich­keit ge­prüft, d. h., es wird un­ter­sucht, ob Sie Krank­hei­ten oder kör­per­li­che Män­gel ha­ben, die die Taug­lich­keit zum Füh­ren ei­nes Sport­boo­tes ein­schrän­ken oder aus­schlie­ßen. Krank­hei­ten, die die Eig­nung für den Sport­boot­füh­rer­schein ein­schrän­ken oder aus­schlie­ßen, sind bei­spiels­wei­se An­falls­lei­den, Be­wusst­seins­stö­run­gen oder Sucht­krank­hei­ten.


Sporttauglichkeit

Hobbysportler und Untrainierte, die wieder mit Sport beginnen möchten, sollten sich regelmäßig nach den Empfehlungen der Leitlinie „Vorsorgeuntersuchung im Sport“ der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) sportärztlich alle 1–2 Jahre untersuchen lassen. Aber auch Sportler, die ihr Training intensivieren wollen, profitieren von einer sportmedizinischen Untersuchung.

Bei einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung werden Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat untersucht. Dazu gehören unter anderem ein Ruhe- und ein Belastungs-EKG sowie ein Lungenfunktionstest. Dies soll sicherstellen, dass es bei Ausdauersportarten keine Kreislaufprobleme gibt.